Förderungen für Pflege in Innsbruck und Umgebung
Zuschuss vom Bundessozialamt
24-Stunden-Förderung pro Monat: 640 Euro (für Pflegegeldbezieher ab Stufe 3, wobei das monatlich Nettoeinkommen 2.500 Euro nicht übersteigen darf)
Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung
Von der Webseite des Bundesministerium für Finanzen:
„Nachfolgend wollen wir Sie darüber genauer informieren, wie Sie Betreuungskosten bei Betreuung zu Hause als außergewöhnliche Belastung geltend machen können, wie Sie diese berechnen und wo Sie weiterführende Informationen dazu finden.
Bei einer Betreuung zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (zB Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.
- Steuerlich abzugsfähige Aufwendungen:
- In Rechnung gestellte Aufwendungen einer Trägerorganisation bei Betreuung durch eine Arbeitnehmerin/einen Arbeitnehmer.
- Alle Geldaufwendungen (Gehalt, Sozialversicherungs- und Dienstgeberbeiträge) und Sachbezüge aus dem Dienstverhältnis bei Anstellung einer Betreuungsperson
- Alle Zahlungen und Sachbezüge an eine selbstständig tätige Betreuungsperson
Achtung: Erforderlich sind Zahlungsbelege mit Name und Anschrift der Betreuungsperson, Datum, Zweck und Rechnungsbetrag.
Die Belege sind sieben Jahre aufzubewahren.
Mehr Information und Beispiele finden Sie unter folgender Internetadresse: